דְּתָבָר dᵉthâbâr (H1884)
bedeutet einer, der im Recht erfahren ist; ein Richter
1) Rechtsgelehrter, Ausleger von Erlassen, Richter
(Aramäisch) persischen Ursprungs;
bedeutet einer, der im Recht erfahren ist; ein Richter
1) Rechtsgelehrter, Ausleger von Erlassen, Richter
(Aramäisch) persischen Ursprungs;