נָשָׁא nâshâʼ (H5378)
auf Zins verleihen; in abgeleiteter Bedeutung, wegen einer Schuld mahnen
1) auf Zins oder Wucher verleihen, Gläubiger sein 1a) (Qal) Gläubiger (Partizip) 1b) (Hiphil) als Gläubiger handeln
eine ursprüngliche Wurzel (vielleicht identisch mit נָשָׁא (H5377), durch den Gedanken der Täuschung);